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Kalibrierservice

Für folgende unserer Messgeräte erstellen wir Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 nach DIN EN 10204 mit einem Kalibrierschein:

  • Zugspannungsmesser
  • Kraftmesser
  • Drehmomentenmesser
  • Tachometer
  • Härtprüfer (Shore und Textil)
  • Stroboskope
  • Gewebespannungsmesser

Das Abnahmeprüfzeugnis ist kostenpflichtig und kann für Neu- und Gebrauchtgeräte erstellt werden. Sollte bei der Kalibrierung eine Nachjustierung oder kleine Reparatur notwendig sein, so behalten wir uns vor, diese ohne Rückfrage auszuführen.

Eine Rekalibrierung gebrauchter Geräte sollte 1 mal im Jahr stattfinden. Sie hängt im wesentlichen von der Gebrauchshäufigkeit ab. Der Zeitintervall sollte von Ihrem Qualitätsbeauftragten oder einem Prüfbeauftragten festgelegt werden.

Kalibriernorm: Da für die Justierung bzw. Kalibrierung von Zugspannungsmessern keine internationalen Normen vorliegen, haben wir eine SCHMIDT-Werksnorm erstellt und dokumentiert.

Für einige Messgeräte können wir nur die Kalibrierbescheinigung der Hersteller besorgen:

  • Riemenspannungsmesser
  • Dickenmesser
  • Textilfeuchtigkeitsmesser

Für alle anderen Messgeräte und für Fremdfabrikate können wir keine Kalibrierung vornehmen.