Für folgende unserer Messgeräte erstellen wir Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 nach DIN EN 10204 mit einem Kalibrierschein:
- Zugspannungsmesser
- Kraftmesser
- Drehmomentenmesser
- Tachometer
- Härtprüfer (Shore und Textil)
- Stroboskope
- Gewebespannungsmesser
Das Abnahmeprüfzeugnis ist kostenpflichtig und kann für Neu- und Gebrauchtgeräte erstellt werden. Sollte bei der Kalibrierung eine Nachjustierung oder kleine Reparatur notwendig sein, so behalten wir uns vor, diese ohne Rückfrage auszuführen.
Eine Rekalibrierung gebrauchter Geräte sollte 1 mal im Jahr stattfinden. Sie hängt im wesentlichen von der Gebrauchshäufigkeit ab. Der Zeitintervall sollte von Ihrem Qualitätsbeauftragten oder einem Prüfbeauftragten festgelegt werden.
Kalibriernorm: Da für die Justierung bzw. Kalibrierung von Zugspannungsmessern keine internationalen Normen vorliegen, haben wir eine SCHMIDT-Werksnorm erstellt und dokumentiert.