Für folgende unserer Messgeräte erstellen wir Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 nach DIN EN 10204 mit einem Kalibrierschein.
- Zugspannungsmesser
- Kraftmesser
- Drehmomentenmesser
- Tachometer
- Härtprüfer (Shore und Textil)
- Stroboskope
- Gewebespannungsmesser
Das Abnahmeprüfzeugnis ist kostenpflichtig und kann für Neu- und Gebrauchtgeräte erstellt werden. Sollte bei der Kalibrierung eine Nachjustierung oder kleine Reparatur notwendig sein, so behalten wir uns vor, diese ohne Rückfrage auszuführen.
![]() | Eine Rekalibrierung gebrauchter Geräte sollte 1 mal im Jahr stattfinden. Sie hängt im wesentlichen von der Gebrauchshäufigkeit ab. Der Zeitintervall sollte von Ihrem Qualitätsbeauftragten oder einem Prüfbeauftragten festgelegt werden. |
Für einige Messgeräte können wir nur die Kalibrierbescheinigung der Hersteller besorgen:
- Riemenspannungsmesser
- Dickenmesser
- Textilfeuchtigkeitsmesser
Für alle anderen Messgeräte und für Fremdfabrikate können wir keine Kalibrierung vornehmen.
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