Für folgende unserer Messgeräte erstellen wir Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 nach DIN EN 10204 mit einem Kalibrierschein.

  • Zugspannungsmesser
  • Kraftmesser
  • Drehmomentenmesser
  • Tachometer
  • Härtprüfer (Shore und Textil)
  • Stroboskope
  • Gewebespannungsmesser


 

Das Abnahmeprüfzeugnis ist kostenpflichtig und kann für Neu- und Gebrauchtgeräte erstellt werden. Sollte bei der Kalibrierung eine Nachjustierung oder kleine Reparatur notwendig sein, so behalten wir uns vor, diese ohne Rückfrage auszuführen.

 Plakette für Jahr der Kalibrierung Eine Rekalibrierung gebrauchter Geräte sollte 1 mal im Jahr stattfinden. Sie hängt im wesentlichen von der Gebrauchshäufigkeit ab. Der Zeitintervall sollte von Ihrem Qualitätsbeauftragten oder einem Prüfbeauftragten festgelegt werden.


Für einige Messgeräte können wir nur die Kalibrierbescheinigung der Hersteller besorgen:

  • Riemenspannungsmesser
  • Dickenmesser
  • Textilfeuchtigkeitsmesser


 

Für alle anderen Messgeräte und für Fremdfabrikate können wir keine Kalibrierung vornehmen.

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